1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der movingimage EVP GmbH (nachfolgend „movingimage“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2.
Ergänzend zu diesen AGB können für das Vertragsverhältnis zwischen movingimage und dem Auftraggeber besondere Vertragsbedingungen von movingimage gelten, die auf die jeweilige Leistung zutreffen.
Zu den besonderen Vertragsbedingungen zählen insbesondere

  • die „Nutzungs- und Lizenzbedingungen VideoManager Pro“,
  • die „Vertragsbedingungen für die Produktion von Videos oder sonstigen multimedialen Produkten“ und
  • das “ Addendum zu Künstlicher Intelligenz”

Die jeweils geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind unter „www.movingimage.com/gtc“ abrufbar oder können bei movingimage angefordert werden. Zusammen mit den besonderen Vertragsbedingungen bilden diese AGB die sogenannten „Allgemeinen Vertragsbedingungen der movingimage EVP GmbH“.

1.3.
Lieferungen und Leistungen von movingimage erfolgen nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der movingimage EVP GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn movingimage ausdrücklich zustimmt.

1.4.
Enthalten die besonderen Vertragsbedingungen von movingimage Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, haben die Regelungen in den besonderen Vertragsbedingungen Vorrang.

2. Einsatz künstlicher Intelligenz

2.1.
Setzt movingimage für die Erfüllung von Verpflichtungen oder einen Teil davon Künstliche Intelligenz ein, gelten zusätzlich die dazu gesondert festgelegten Bedingungen im „Addendum zu Künstlicher Intelligenz“ (KI-Addendum), zu finden unter
https://www.movingimage.com/de/agb/ki-addendum.

2.2.
Enthalten die Bestimmungen im KI-Addendum von movingimage Regelungen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, haben die Regelungen in dem KI-Addendum als besondere Vertragsbedingungen Vorrang.

3. Auftragserteilung, Agenturen, Abtretung

3.1.
Solange sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, behält ein Angebot von movingimage für dreißig (30) Tage Gültigkeit.

3.2.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von movingimage innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebotes annimmt. Nimmt der Auftraggeber das Angebot von movingimage mit Änderungen oder verspätet an, gilt dies als neues Angebot. Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn movingimage dieses neue Angebot bestätigt. Als Bestätigung gilt auch eine entsprechende Leistung von movingimage auf das Angebot.

3.3.
Macht der Auftraggeber ein Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme von movingimage zustande. Falls movingimage das Angebot mit Änderungen annimmt, gilt der Vertrag mit diesen Änderungen als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber dem Angebot mit Änderungen zustimmt.

3.4.
Agenturaufträge werden nur angenommen, wenn der Kunde klar benannt ist und die Agentur im Namen dieses Kunden handelt. movingimage kann einen Nachweis und die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen. Die Rechnung geht an die Agentur, kann aber auch direkt an den Kunden gestellt werden. Die Agentur darf gebuchte Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von movingimage auf andere Kunden übertragen.

Wenn der Auftrag ausnahmsweise im eigenen Namen der Agentur, aber für einen Agenturkunden erfolgt, tritt die Agentur ihre Zahlungsansprüche aus dem Vertrag mit dem Agenturkunden sicherungshalber an movingimage ab.

4. Vergütung

4.1.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2.
Sofern im Vertrag eine automatische Verlängerung vorgesehen ist, ist movingimage berechtigt, die Vergütung zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Monaten vor Eintritt der automatischen Verlängerung zu erhöhen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei movingimage für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse. Im Falle einer Preiserhöhung um fünf (5) % p. a. oder mehr ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Eintritt der automatischen Verlängerung das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen.

4.3.
movingimage darf Forderungen geltend machen, wenn die Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt ist.

5. Abnahme bei Werkleistungen

5.1.
Der Auftraggeber hat nach Fertigstellung des Werkes innerhalb von fünf (5) Werktagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen und die Abnahme nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von drei (3) Werktagen gegenüber movingimage zu erklären.

5.2.
Wird die Abnahme verweigert, so übergibt der Auftraggeber movingimage eine Auflistung aller die Abnahme hindernden wesentlichen Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat movingimage diese Mängel zu beseitigen und ein insoweit mangelfreies Werk zur Abnahme bereitzustellen.

6. Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1.
Als Abrechnungszeitraum gilt:

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf (12) Monaten: die gesamte Vertragslaufzeit; in diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung mit Vertragsschluss vollständig in Rechnung gestellt,
  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten: (i) jeweils ein Jahr („annual billing“) oder (ii) über einen zwischen dem Auftraggeber und movingimage vereinbarten längeren Zeitraum; in diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung (i) jährlich oder (ii) für den vereinbarten Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt und
  • bei Verträgen über einzelne Veranstaltungen der Zeitraum der betreffenden Veranstaltung inkl. Vor- und Nachbereitung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsversand zu zahlen. E-Mails gelten mit Eingang auf dem Empfangsserver als zugegangen, Briefsendungen mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post. Sofern sich der Auftraggeber auf Zugang zu einem späteren Zeitpunkt berufen möchte, hat er eine etwaige Verspätung binnen fünf Werktagen nach Rechnungserhalt gegenüber movingimage zu rügen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei movingimage.

6.3.
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist movingimage berechtigt, die weitere Leistung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen oder Stellung einer Sicherheit zurückzubehalten. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von movingimage durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist.

6.4.
Bankspesen trägt der Auftraggeber. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Zahlungen per Banküberweisung in Euro.

6.5.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche aus dem gleichen Rechtsgeschäft unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Haftung von movingimage, Verjährung

7.1.
movingimage haftet uneingeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

7.2.
Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung von movingimage für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

7.3.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet movingimage für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4.
Bei Verlust von Daten haftet movingimage nur, soweit der Verlust auf eine von movingimage zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre, sofern movingimage nicht vertraglich zur Datensicherung verpflichtet ist. Zudem haftet movingimage für Datenverlust nur so lange, wie der Auftraggeber die entsprechenden Daten nicht gelöscht hat, längstens jedoch bis zum Vertragsende zwischen dem Auftraggeber und movingimage in Bezug auf die betreffenden Daten.

7.5.
Die Haftung von movingimage auf Schadensersatz nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.6.
Im Übrigen ist die Haftung von movingimage, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

7.7.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Arglist oder einer übernommenen Garantie oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

7.8.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, einschließlich solcher auf Schadensersatz wegen Mängeln, beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Leistung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine andere Frist gilt. Für Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.

8. Kündigung

8.1
Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen.

Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden, soweit eine automatische Verlängerung vereinbart wurde.

8.2
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. movingimage ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber (bei einem Dauerschuldverhältnis)

  • zwei Monate in Folge mit der Zahlung der Vergütung (netto) oder eines erheblichen Teils davon in Verzug ist oder
  • über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten hinweg Zahlungen in Höhe von insgesamt zwei Monatsvergütungen (netto) nicht leistet.


8.3.
movingimage ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber oder ein Eigentümer des Auftraggebers auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste aufgeführt wird, gleich aus welchem Grund.

8.4.
movingimage ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber gegen vertragliche und/oder regulatorische Vorgaben von Lieferanten oder Partnern von movingimage verstößt, die für den Auftraggeber gelten.

8.5.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

8.6.
Die Regelungen aus 3.2 bleiben unberührt.

9. Stornierung

Der Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder die Stornierung ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der movingimage EVP GmbH, einer anderweitigen individualvertraglichen Vereinbarung und der zwingenden gesetzlichen Rücktrittsgründe ausgeschlossen. Sollte movingimage ausnahmsweise einem Rücktrittsverlangen zustimmen, so ist der Auftraggeber bei einem Rücktrittsverlangen bis vier (4) Wochen vor dem anvisierten Leistungsbeginn verpflichtet, eine Stornogebühr von 30 % an movingimage zu zahlen. Erfolgt das Rücktrittsverlangen des Auftraggebers nach diesem Termin, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vollen vertraglichen Vergütung verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen auf Seiten von movingimage vorbehalten.

10. Pflichten des Auftraggebers

10.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, movingimage alle Informationen und Hinweise zu geben, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind.

10.2.
Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung durch movingimage in der Gebrauchsüberlassung oder Zurverfügungstellung von Software („movingimage-Software“) liegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf den Rechensystemen seines Betriebsbereiches für den Zeitraum der Installation und Nutzung der movingimage-Software eine sichere und funktionsfähige Hard- und Softwareumgebung herzustellen, einzurichten und zu unterhalten, die den mit movingimage vereinbarten Anforderungen (insbesondere den vertraglich vereinbarten Systemvoraussetzungen) entspricht, so dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der movingimage-Software beeinträchtigt wird. Auch verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Software zu installieren und solche Software von den Rechensystemen seines Betriebsbereiches zu deinstallieren, die die Funktionsfähigkeit der movingimage-Software beeinträchtigt. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, in regelmäßigen Abständen alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten und Rechensysteme, insbesondere die Installation und Aufrechterhaltung einer hinreichend aktuellen Software zum Schutz vor Viren und sonstiger Malware, entsprechend dem aktuellen Stand der Technik vorzunehmen.

10.3.
Soweit die Erbringung der vereinbarten Leistungen eine Mitwirkung des Auftraggebers erfordert, stimmt movingimage zunächst mit dem Auftraggeber einen Zeitpunkt oder Zeitraum für die Mitwirkung ab. Dieser muss so gewählt sein, dass movingimage die Leistung rechtzeitig erbringen kann. Kommt innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsschluss keine Einigung über einen solchen Termin zustande und liegt die Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich von movingimage, so gilt Folgendes:

  • movingimage schlägt dem Auftraggeber drei konkrete Termine vor.
  • Der Auftraggeber muss innerhalb von höchstens zwei (2) Wochen einen dieser Termine annehmen. Erfolgt dies nicht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäße Vergütung ab Ablauf des spätesten von movingimage genannten Termins an movingimage zu leisten, abzüglich ersparter Aufwendungen oder unter Anrechnung anderweitigen Erwerbs (§ 649 Satz 2 BGB).


10.4.
Der Auftraggeber hat movingimage Mängel oder Störungen an den Vertragsleistungen der movingimage unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10.5.
Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen oder gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nach oder unterlässt er entgegen Ziffer 10.4 dieser AGB die unverzügliche Meldung von Mängeln oder Störungen – und hat er dies zuvertreten –, gilt dies als Mitverursachung und Mitverschulden.
Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er die unterlassene Meldung oder sonstige Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

11. Nutzungsrechte und Freistellung

11.1.
Der Auftraggeber erkennt an, dass er durch die vorübergehende Nutzung von Marken oder Kennzeichen von movingimage keine eigenen Rechte an diesen erwirbt. Eine Veränderung oder Entfernung dieser Marken oder Kennzeichen durch den Auftraggeber ist nicht erlaubt.

11.2.
Stellt der Auftraggeber im Rahmen des Vertrags eigene oder fremde – nicht von movingimage gelieferte – Materialien, Daten oder Inhalte (z. B. Videos, Grafiken, Logos, Texte, Musik) bereit oder nutzt diese, gilt Folgendes:

  • Der Auftraggeber stellt movingimage von allen Schäden, Ansprüchen, Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigung), Aufwendungen und sonstigen Nachteilen frei, die daraus entstehen, dass Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder eines Gesetzesverstoßes im Zusammenhang mit der Nutzung oder Verbreitung dieser Inhalte Ansprüche geltend machen („Drittansprüche“). Dies entbindet movingimage nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
  • Der Auftraggeber unterstützt movingimage bei der Abwehr solcher Drittansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und stellt movingimage auf Verlangen unverzüglich alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung.

12.1.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass movingimage im Geschäftsverkehr auf die Zusammenarbeit hinweist und den Auftraggeber als Referenz nennt. Dies gilt für Informations- und Werbematerialien in elektronischer oder schriftlicher Form (z. B. Webseite, Broschüren, Präsentationen). Zu diesem Zweck darf movingimage die Logos und/oder Markenzeichen des Auftraggebers unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt nutzen, vervielfältigen und verbreiten. Dies ist nur zulässig, wenn keine Verwechslungs- oder Verwässerungsgefahr besteht und keine unlautere Ausnutzung des Rufs erfolgt. Die für den Auftraggeber erstellte technische Lösung (Cloud oder On-Premise) darf zudem als Beispielslösung bei Neukunden präsentiert werden. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt dies ohne Nennung seines Namens.

12.2.
Der Auftraggeber kann verlangen, die Materialien vor ihrer Nutzung zur Freigabe zu erhalten. Er kann seine Zustimmung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. In diesem Fall muss movingimage die Produktion betroffener Materialien einstellen, sobald dies (u. a. wegen langer Vorlaufzeiten z. B. bei Dienstleistern) möglich ist. Bereits vorhandene oder in Produktion befindliche Materialien darf movingimage aufbrauchen.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den hierauf beruhenden Verträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von movingimage auf Dritte zu übertragen.

13.2.
Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers nach Vertragsschluss – insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail oder Ticket).

13.3.
movingimage ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wonach das Änderungsinteresse von movingimage unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers überwiegt. Sachliche Gründe liegen insbesondere vor bei Anpassungen an gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, an technische Entwicklungen, an Veränderungen der Marktbedingungen oder an organisatorische Abläufe von movingimage.
Die geplanten Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie treten in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. In der Änderungsmitteilung weist movingimage auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs hin. Unterbleibt eine Änderungsmitteilung durch movingimage, bleiben die mit dem Auftraggeber vereinbarten AGB bis zur Änderungsmitteilung oder der Beendigung des Vertrages in Kraft.

Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen oder zu einer erheblichen Verschiebung des vertraglichen Gefüges führen würden, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

13.4.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt oder gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser AGB die Übermittlung handschriftlich unterzeichneter Dokumente per Telefax oder in eingescannter Form per E-Mail.

13.5.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, unterliegen diese AGB sowie die zugrunde liegenden Verträge – einschließlich sämtlicher Streitigkeiten über deren Zustandekommen, Wirksamkeit und Durchführung – ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) sowie das deutsche internationale Privatrecht sind ausgeschlossen.

13.6.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den zugrunde liegenden Verträgen Berlin. movingimage ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

13.7.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der zugrunde liegenden Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem Parteiwillen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

Stand: Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen