Einleitung
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und zeigt, wie Unternehmen barrierefreie Videos und Livestreams umsetzen können. Wir erklären, welche digitalen Inhalte vom Gesetz betroffen sind, welche technischen und inhaltlichen Maßnahmen erforderlich sind und welche Chancen sich für Unternehmen daraus ergeben. Zudem zeigen wir auf, wie movingimage Sie dabei unterstützen kann, Videos und Livestreams barrierefrei zu gestalten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt – für eine rechtliche Beratung sollten Sie sich an Rechtsexpert:innen wenden.
Das BFSG 2025 – Ein Überblick
Schauen wir uns zunächst das Gesetz selbst genauer an: Das setzt eine EU-Richtlinie um, die den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen sicherstellen soll. Ab dem 28. Juni 2025 gelten die neuen Vorschriften verbindlich für Unternehmen, die digitale Inhalte in der EU bereitstellen.

Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft viele Unternehmen, insbesondere solche, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Dazu gehören:
- Hersteller und Händler digitaler Produkte, z. B. Computer, Smartphones und Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Ticketautomaten
- Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen, darunter Anbieter von Online-Banking, E-Commerce und audiovisuellen Mediendiensten wie Streaming-Plattformen
- Anbieter von Online-Shops, Websites und mobilen Apps, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten
Unternehmen sollten eigenständig prüfen, ob sie vom Gesetz betroffen sind und welche Maßnahmen notwendig sind.
Welche digitalen Inhalte sind betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schreibt Barrierefreiheit für bestimmte digitale Inhalte und Dienste vor, insbesondere für solche, die sich an Verbraucher:innen richten. Dazu gehören:
- Websites und mobile Apps, die digitale Dienstleistungen wie beispielsweise Online-Banking, Versicherungsportale oder Ticketbuchungen anbieten
- E-Commerce-Plattformen, die den barrierefreien Zugang zu Online-Shops und digitalen Bestellprozessen sicherstellen müssen
- Audiovisuelle Medien, darunter Streaming-Dienste und Unternehmensvideos, die durch Untertitel, Audiodeskriptionen oder eine intuitive Navigation zugänglich gemacht werden müssen
- Telekommunikationsdienste und digitale Kommunikation, wie Messenger-Dienste oder Videokonferenz-Tools, die barrierefreie Funktionen bieten müssen
- Elektronische Dokumente und E-Books, die für Menschen mit Sehbehinderungen in barrierefreien Formaten verfügbar sein müssen
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Videos und Livestreams?
Als Videoexpert:innen liegt unser besonderes Augenmerk auf der Frage, wie audiovisuelle Inhalte barrierefrei gestaltet werden können. Videos und Livestreams sind zentrale Kommunikationsmittel in Unternehmen – sei es für Marketing, interne Kommunikation, Kundenservice oder Schulungen. Doch nur wenn diese Inhalte barrierefrei zugänglich sind, können wirklich alle Menschen davon profitieren.
Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Videos und Livestreams so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – nutzbar sind. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sondern auch eine Frage der Inklusion und Nutzerfreundlichkeit
Das betrifft insbesondere:
- Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, die auf Untertitel oder Transkripte angewiesen sind, um den gesprochenen Inhalt zu verstehen
- Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, die Audiodeskriptionen oder Screenreader-kompatible Videoplayer benötigen
- Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Videos per Tastatur, alternative Eingabe oder Sprachsteuerung bedienen müssen
Barrierefreie Videos umfassen daher verschiedene technische und inhaltliche Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Dazu gehören Untertitel, Audiodeskriptionen, eine intuitive Navigation sowie Videoplayer, die mit assistiven Technologien kompatibel sind. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern sorgen auch für eine insgesamt bessere Nutzererfahrung.

In Bezug auf konkrete Maßnahmen betrachten wir die drei zentralen Bereiche der Barrierefreiheitsanforderungen entlang der gesamten Video-Journey:
- Anforderungen für Videos und Videoerstellung – Welche Maßnahmen sind erforderlich, um ein einzelnes Video barrierefrei zu gestalten?
- Anforderungen für Livestreams – Wie kann auch in Echtzeit eine barrierefreie Bereitstellung sichergestellt werden?
- Anforderungen für Videodistribution – Welche Aspekte müssen bei der Verbreitung von Videos auf verschiedenen Plattformen berücksichtigt werden?
Anforderungen für Videos und Videoerstellung
Damit ein Video als barrierefrei gilt, müssen verschiedene technische und inhaltliche Kriterien erfüllt werden:
Untertitel
Untertitel sind eine zentrale Anforderung, um Videos für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich zu machen. Wir empfehlen zuschaltbare Untertitel (Closed Captions, CC), da diese flexibler sind und in mehreren Sprachen angeboten werden können.
Dank moderner KI-Technologien lassen sich Untertitel heute automatisch und mit hoher Präzision generieren. Diese Systeme erkennen gesprochene Sprache, wandeln sie in Text um und synchronisieren die Untertitel mit dem Video – alles innerhalb weniger Minuten. Zudem können KI-gestützte Übersetzungen Untertitel in verschiedene Sprachen übertragen, was die internationale Zugänglichkeit von Videoinhalten erheblich verbessert.
Untertitel bieten jedoch nicht nur Vorteile für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, sondern verbessern die Nutzererfahrung insgesamt. Sie ermöglichen es beispielsweise, Videos in lauten Umgebungen besser zu verstehen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Großraumbüros. Gleichzeitig profitieren auch Nutzer:innen, die Inhalte lieber ohne Ton konsumieren, beispielsweise in sozialen Netzwerken, wo viele Videos standardmäßig stummgeschaltet abgespielt werden. Zudem steigern Untertitel die Verweildauer und das Engagement, da Zuschauer:innen den Inhalt leichter erfassen können.

Transkripte
Stellen Sie ein vollständiges Transkript des Videos bereit und bieten Sie es als Download an. Dies hilft nicht nur Menschen mit Hörbehinderungen, sondern verbessert auch die Auffindbarkeit der Inhalte in Suchmaschinen – ein klarer Vorteil für Unternehmen im Hinblick auf SEO-Rankings.
Mit innovativen KI-Technologien ist die Erstellung von Transkripten heute einfacher als je zuvor. Automatische Spracherkennung kann gesprochenen Text in wenigen Minuten präzise verschriftlichen. Zudem ermöglichen KI-gestützte Übersetzungen die mehrsprachige Bereitstellung von Transkripten, wodurch Unternehmen ihre Inhalte nicht nur barrierefrei, sondern auch international zugänglich machen. So profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern auch globale Zielgruppen von einer verbesserten Nutzererfahrung.
Audiodeskription
Für sehbehinderte Menschen sollten visuelle Elemente im Video zusätzlich auditiv beschrieben werden. Das kann durch eine separate Audiospur geschehen, die im Videoplayer auswählbar ist.
Eine professionelle Audiodeskription kann ebenfalls über KI-gestützte Tools erstellt werden, die automatisch visuelle Elemente erkennen und beschreiben. Zwar ersetzt das keine menschliche Bearbeitung, kann aber eine erste Version liefern, die optimiert werden kann.
Gebärdensprachdolmetscher:innen
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, ein Video mit einer eingeblendeten Gebärdensprachübersetzung zu versehen. Gerade für Unternehmen, die viele Inhalte für den öffentlichen Sektor oder für soziale Einrichtungen bereitstellen, kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein.
Barrierefreie Videoplayer
Ein barrierefreier Videoplayer ist eine grundlegende Voraussetzung, um Videos für alle Menschen zugänglich zu machen. Er stellt sicher, dass auch Personen mit Einschränkungen problemlos auf die Videoinhalte zugreifen können. Eine durchdachte Bedienbarkeit dient zudem auch älteren Menschen, mobilen Nutzer:innen und allen, die Wert auf eine intuitive Steuerung legen.
Ein zentraler Aspekt der Barrierefreiheit ist die vollständige Tastatursteuerung. Nutzer:innen sollten durch den Player navigieren können, ohne eine Maus zu benötigen. Klare Fokusindikatoren erleichtern es insbesondere sehbehinderten Personen, sich in der Benutzeroberfläche zu orientieren. Wichtig ist dabei, dass keine sogenannten Tastaturfallen entstehen – das bedeutet, dass sich alle Elemente frei ansteuern und wieder verlassen lassen.
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Kompatibilität mit Screenreadern entscheidend. Ein barrierefreier Videoplayer muss so gestaltet sein, dass Screenreader alle relevanten Bedienelemente erkennen und eindeutig vorlesen können. Dazu gehört, dass Buttons wie „Play“, „Pause“ oder „Lautstärke“ sinnvoll beschriftet sind und die Navigation logisch strukturiert ist.

Ein weiteres wichtiges Feature ist die flexible Anpassbarkeit von Untertiteln. Nutzer:innen sollten die Schriftgröße, den Kontrast und die Darstellung individuell einstellen können, damit die Untertitel unter allen Bedingungen gut lesbar bleiben. Moderne Videoplayer bieten automatische Schriftgrößenanpassungen, sodass Untertitel auf jedem Gerät optimal dargestellt werden.
Neben den Kernanforderungen für Barrierefreiheit tragen zusätzliche Funktionen zu einer noch besseren Nutzererfahrung bei. Hochkontrast-Texte und gut erkennbare Grafikelemente sorgen dafür, dass Inhalte auch bei eingeschränkter Sehkraft deutlich wahrgenommen werden können. Die Möglichkeit, das Layout des Players individuell anzupassen, etwa durch verschiedene Schriftarten oder eine vergrößerte Anzeige, macht ihn für unterschiedlichste Bedürfnisse nutzbar.
Ein barrierefreier Player sollte zudem flexibel auf verschiedenen Geräten funktionieren. Die Unterstützung von Portrait- und Landscape-Modus stellt sicher, dass Inhalte sowohl auf Smartphones als auch auf größeren Bildschirmen optimal dargestellt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass keine unerwarteten Pop-ups oder Layout-Änderungen auftreten, die die Bedienung erschweren könnten.
Durch diese barrierefreien Funktionen wird der Videoplayer nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern ermöglicht eine komfortable, intuitive Nutzung für alle Zuschauer:innen. Unternehmen, die auf barrierefreie Videoplayer setzen, investieren nicht nur in Inklusion, sondern verbessern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und erreichen ein breiteres Publikum.
Anforderungen für Livestreams
Livestreams stellen besondere Herausforderungen an die Barrierefreiheit, da Inhalte in Echtzeit bereitgestellt werden. Dennoch gibt es verschiedene Maßnahmen, um auch Live-Events barrierefrei zugänglich zu machen. Moderne Technologien wie automatische Untertitelung und KI-gestützte Spracherkennung erleichtern diesen Prozess erheblich, sollten aber gezielt mit manuellen Korrekturen kombiniert werden, um eine hohe Qualität sicherzustellen.
Live-Untertitel
Echtzeit-Untertitel sind essenziell für die Barrierefreiheit von Livestreams, da sie gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglichen, den gesprochenen Inhalt unmittelbar zu erfassen. Automatische Spracherkennung kann hier eine wertvolle Unterstützung bieten.

Moderne KI-gestützte Systeme bieten mittlerweile hohe Sprachpräzision, indem sie den gesprochenen Text mit exzellenter Qualität direkt aus der Originaltonspur generieren. Eine integrierte Wörterbuchfunktion kann zudem ermöglichen, firmenspezifische Begriffe, Namen oder Fachtermini im System zu hinterlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass beispielsweise unternehmensinterne Abkürzungen oder branchenspezifische Bezeichnungen korrekt erkannt und transkribiert werden.
Ein weiterer großer Vorteil automatischer Live-Untertitelung ist die Möglichkeit der Übersetzung in mehrere Sprachen. KI-gestützte Systeme können Untertitel in Echtzeit generieren und gleichzeitig in verschiedene Sprachen übersetzen. Dies erhöht nicht nur die Barrierefreiheit, sondern macht Livestreams auch für ein internationales Publikum zugänglich, ohne dass separate Sprachversionen produziert werden müssen.
Durch die Kombination aus automatisierter Erkennung, manueller Optimierung und der Möglichkeit zur individuellen Anpassung lassen sich Live-Untertitel heute so effizient und präzise umsetzen wie nie zuvor.
Live-Transkription
Neben Untertiteln kann eine Live-Transkription bereitgestellt werden, die den gesprochenen Inhalt in fortlaufender Textform wiedergibt. Diese ist besonders hilfreich für Personen, die Texte lieber in einem separaten Fenster oder auf einem zweiten Bildschirm verfolgen möchten. Eine Live-Transkription kann während des Streams in Echtzeit angezeigt oder nach der Veranstaltung als barrierefreies Textdokument zum Download zur Verfügung gestellt werden. Dies bietet nicht nur eine barrierefreie Alternative, sondern verbessert auch die Nachvollziehbarkeit des Inhalts für alle Zuschauer:innen.
Live-Audiodeskription
Für sehbehinderte Menschen kann eine zusätzliche Audiospur mit Live-Audiodeskription angeboten werden. Während gesprochene Inhalte in Livestreams normalerweise gut verständlich sind, fehlen oft wichtige visuelle Informationen – beispielsweise Gestik, Diagramme, Präsentationen oder eingeblendete Texte. Eine Live-Audiodeskription kann durch zusätzliche Sprecher:innen erfolgen, die relevante visuelle Elemente beschreiben. Alternativ gibt es mittlerweile KI-gestützte Audiodeskriptionssysteme, die in Echtzeit eine Beschreibung generieren können.

Gebärdensprachdolmetscher:innen für Livestreams
Für gehörlose und stark schwerhörige Menschen kann ein:e Gebärdensprachdolmetscher:in während des Streams eingeblendet werden. Dies ist besonders wichtig für Inhalte mit komplexem Fachvokabular oder wenn das Publikum stark auf Gebärdensprache angewiesen ist. Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin kann in einem separaten Fenster sichtbar sein oder direkt ins Video eingebunden werden. Einige Plattformen bieten auch die Möglichkeit, den Dolmetscher-Stream separat zuschaltbar zu machen, sodass Nutzer:innen selbst entscheiden können, ob sie diese Funktion nutzen möchten.
Barrierefreie Interaktionen: Chat & Umfragen per Tastatur bedienbar
Viele Livestreams beinhalten interaktive Elemente wie Chats, Umfragen oder Q&A-Sessions, um das Publikum aktiv einzubinden. Damit auch Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen daran teilnehmen können, müssen diese Funktionen vollständig per Tastatur steuerbar und Screenreader-kompatibel sein. Der Cursor sollte sich per Tab-Taste durch alle interaktiven Elemente bewegen lassen, sodass Nutzer:innen auch ohne Maus problemlos navigieren können. Klare visuelle Fokusmarkierungen helfen dabei, die aktuell ausgewählte Funktion deutlich zu machen. Zudem ist es essenziell, dass Texteingaben und Buttons eindeutig beschriftet sind, damit Screenreader sie korrekt erfassen und ausgeben können. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass wirklich alle Teilnehmenden aktiv mitwirken können – unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.
Anforderungen für Videodistribution
Barrierefreiheit endet nicht mit der Produktion eines barrierefreien Videos – auch die Bereitstellung und Einbettung auf Websites und Plattformen muss entsprechend gestaltet sein. Videos müssen unabhängig von der verwendeten Technologie oder den individuellen Bedürfnissen der Nutzer:innen leicht zugänglich sein. Dazu gehören sowohl die technische Implementierung als auch die Nutzerfreundlichkeit der Plattformen, auf denen die Inhalte bereitgestellt werden.
Plattformkompatibilität
Damit Videos für alle Nutzer:innen zugänglich sind, müssen sie mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien kompatibel sein. Dies setzt voraus, dass Plattformen semantisch korrekte HTML-Elemente und ARIA-Rollen verwenden, die Screenreader eine logische Struktur erkennen lassen. Ohne diese korrekte Implementierung könnten Nutzer:innen mit Sehbehinderungen Schwierigkeiten haben, Videoinhalte zu finden oder zu steuern.
Anpassbare Untertitel und Audio-Optionen
Bereits im Abschnitt zu barrierefreien Videoplayern wurde erläutert, dass Untertitel individuell anpassbar sein sollten. Diese Anforderung gilt auch für die Einbettung und Bereitstellung von Videos. Nutzer:innen sollten die Möglichkeit haben, Schriftgröße, Farben und Hintergrund der Untertitel zu verändern, um sie an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Ebenso sollten alternative Audiospuren angeboten werden, um beispielsweise eine Live-Audiodeskription oder verschiedene Sprachversionen auszuwählen.
Download-Optionen für Barrierefreiheit
Neben der reinen Wiedergabe sollten Sie auch die Möglichkeit anbieten, Transkripte und Untertitel als Datei herunterzuladen. Dies ist besonders hilfreich für Menschen, die Inhalte nachträglich in alternativen Formaten nutzen möchten. Durch ein leicht auffindbares Download-Angebot wird sichergestellt, dass auch nach dem eigentlichen Streaming der Zugang zu den Inhalten erhalten bleibt.
Tastatursteuerung
Die Videosteuerung muss vollständig per Tastatur bedienbar sein. Das bedeutet, dass Abspielen, Pausieren, Vor- und Zurückspulen sowie die Lautstärkeregelung ohne Maus möglich sein müssen. Diese Anforderung haben wir bereits bei den barrierefreien Videoplayern beschrieben. Sie ist entscheidend für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder jene, die alternative Eingabegeräte nutzen. Plattformbetreiber sollten zudem sicherstellen, dass die Navigation durch das Video – etwa durch Kapitelmarken oder Inhaltsverzeichnisse – ebenfalls per Tastatur oder Sprachsteuerung möglich ist.
Benutzerfreundliches Design und intuitive Navigation
Barrierefreiheit geht über technische Aspekte hinaus – auch die Usability spielt eine entscheidende Rolle. Eine barrierefreie Website bzw. Plattform sollte eine klare, intuitive Navigation bieten, sodass sich Nutzer:innen leicht zurechtfinden. Dazu gehört eine übersichtliche Platzierung von Bedienelementen, eine gut erkennbare Struktur der Inhalte sowie die Vermeidung unnötig komplexer Menüs oder verschachtelter Navigationspfade. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass sich interaktive Elemente wie Video-Overlays oder Werbeanzeigen nicht störend auf die Bedienbarkeit auswirken.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Unternehmensimage. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Bußgelder und rechtliche Risiken
Das Gesetz sieht Sanktionen für Verstöße vor. Unternehmen, die ihre digitalen Inhalte nicht barrierefrei bereitstellen, können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Die genauen Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und den betroffenen Nutzergruppen.
Reputationsverluste und negative Publicity
Barrierefreiheit ist ein gesellschaftlich relevantes Thema. Unternehmen, die die Anforderungen nicht umsetzen, riskieren negative Schlagzeilen und Kritik von Verbraucher:innen sowie Interessenvertretungen. Dies kann Ihr Markenimage langfristig schädigen.
So hilft movingimage bei der Umsetzung von Barrierefreiheit
movingimage bietet verschiedene Lösungen, um Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen:
Neuer barrierefreier Videoplayer
Unser Videoplayer erfüllt alle wichtigen Anforderungen an Barrierefreiheit. Er unterstützt mehrere Audiospuren, bietet anpassbare Untertitel und ist vollständig per Tastatur bedienbar.
Live-Untertitelung mit KI und Wörterbuchfunktion
Mit unserer KI-gestützten Live-Untertitelung können Livestreams in Echtzeit untertitelt werden. Dank der Wörterbuchfunktion lassen sich branchenspezifische Begriffe hinterlegen, um die Genauigkeit der automatischen Transkription zu erhöhen.
Unterstützung für Audiodeskription
Unser Player erkennt mehrere Audiospuren, sodass eine separate Audiodeskriptionsspur problemlos hinzugefügt und ausgewählt werden kann. Dies ermöglicht sehbehinderten Nutzer:innen ein vollständiges Medienerlebnis.
Automatische Transkription und Übersetzungen
Unsere Plattform bietet automatische Transkriptionen für Videos sowie Übersetzungen in mehr als 50 Sprachen. Dadurch können Unternehmen ihre Inhalte barrierefrei und international zugänglich machen.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 bringt neue Anforderungen für Unternehmen, eröffnet aber zugleich Chancen, um Videoinhalte zugänglicher und zukunftsfähiger zu gestalten. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung und erreicht eine breitere Zielgruppe. Barrierefreie Videos steigern zudem das Engagement, erhöhen die Reichweite und bieten SEO-Vorteile, da transkribierte Inhalte von Suchmaschinen besser erfasst werden.
Mit movingimage haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, um Ihre Videos barrierefrei zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Zukunft inklusiver machen! Damit Sie direkt loslegen können, haben wir eine Checkliste mit wertvollen Tipps zur Barrierefreiheit für Sie zusammengestellt – so können Sie gezielt die nächsten Schritte planen und Ihr Unternehmen optimal auf das BFSG vorbereiten.